Erstellung von Jahresabschlüssen /
Einnahme-Überschuss-Rechnung

>>>
Der Jahresabschluss kann nach
handelsrechtlichen (HGB) und
steuerlichen Vorschriften aufgestellt
werden und umfasst die Erstellung:


der Einnahmen-Überschussrechnung


der Eröffnungsbilanz




des Jahresabschlusses mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und
ggf. Anhang und Lagebericht


eines Zwischenabschlusses

einer Ergänzungsbilanz

einer Sonderbilanz

einer Auseinandersetzungsbilanz

einer Liquidationsbilanz

eines Erläuterungsberichtes